
Kooperation der Polizei in der Großregion
Durch das Schengener Abkommen wird die Zusammenarbeit von Polizei-und Zollbehörden seit 1995 europaweit geregelt. Einige bilaterale Abkommen bestimmen das Vorgehen in den deutschen und französischen Grenzregionen. Parlamentarier der Großregion fordern nun einheitliche Regeln für die polizeiliche Zusammenarbeit in der Großregion.
Die Saarbrücker Zeitung berichtete:
In der Theorie ist die Zusammenarbeit der Polizei in den deutschen und französischen Grenzregionen durch das Schengener Abkommen sowie einige bilateriale Abkommen geregelt. In der Praxis bedarf es aber mehr Einheitlichkeit, berichteten mehrere Polizisten vor der Kommission für Innere Sicherheit des Interregionalen Parlamentarierrates (IPR) der Großregion.
„[Bei der Verfolgung von Flüchtigen über Landesgrenzen handelt es] sich um Situationen, in denen sehr schnell gehandelt werden muss. Vor allem für jüngere Kollegen, die nicht in den Feinheiten jeder Gesetzgebung hinter der Grenze versiert sind, ist es eine schwierige Situation“, erklärte Daniel Colling, Direktor-Koordinator der föderalen Polizei im Bezirk Eupen (Belgien).
„Das Problem ist nicht neu, wir brauchen schon länger ein großregionales Abkommen, das alltagstauglich ist und die Sicherheit unserer Bürger gewährleistet“, sagte Kommissions-Vorsitzende Helma Kuhn-Theis (CDU). Eine große Hürde bisher sei aber gewesen, dass es auf französischer Seite eine Änderung in der Verfassung bedurft hätte, um ein solch’ einheitliches Abkommen auf den Weg zu bringen. „Durch den Aachener Vertrag sehe ich aber eine neue Chance für dieses Projekt [...]".
Wie das gelingen kann, zeigen Belgien, Luxemburg und die Niederlande. Im so genannten „Benelux-Abkommen“ haben sie die grenzüberschreitende polizeiliche Verfolgung einheitlich geregelt.