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Sicherheit

Justiz

Den richtigen Rahmen schaffen

Regionen zusammenzubringen bedeutet auch, ihnen die nötigen Grundlagen zur Zusammenarbeit zu bieten. Auf rechtlicher Ebene gilt es daher auch die Gerichte zu vernetzen, sowohl auf rechtsprechender als auch auf ausbildender Ebene.

Seit Mitte 2016 besteht eine Kooperation des Landgerichts Saarbrücken mit dem Tribunal de Grande Instance Sarreguemines. An beiden Gerichten ist jeweils ein(e) „Kontaktrichter(in)“ benannt, der/die für das „Partnergericht“ als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht. In regelmäßigen Abständen finden gemeinsame rechtsvergleichende Fachveranstaltungen statt. Seitens des Landgerichts Saarbrücken werden eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit sowie eine Ausweitung auf Mediationsverfahren angestrebt.

Auch das Saarländische Oberlandesgericht unterhält seit Mitte der 1990er Jahre eine Gerichtspartnerschaft mit dem Cour d'Appel de Nancy. In deren Rahmen finden jährliche Treffen von Delegationen der beiden Gerichte statt

Zum 1. Januar 2019 hat der Präsident des Landgerichts Saarbrücken im Einvernehmen mit dem Ministerium der Justiz eine Zivilkammer und eine Kammer für Handelssachen eingerichtet, die in französischer Sprache verhandeln können. Zur Zuständigkeit dieser Kammern hat das Präsidium des Landgerichts Saarbrücken bestimmt, dass es sich um eine erstinstanzliche Handelssache oder eine erstinstanzliche Zivilsache, für die keine Spezialzuständigkeit besteht, handeln muss, bei der der Rechtsstreit einen internationalen Bezug aufweist und die Parteien bis zum Ablauf der Klageerwiderungsfrist übereinstimmend erklären, dass sie die mündliche Verhandlung in französischer Sprache führen wollen und auf einen Dolmetscher verzichten. Die Schriftsätze der Parteien, Verhandlungsprotokolle, gerichtliche Verfügungen und Entscheidungen in Verfahren, die vor den neu eingerichteten Kammern des Landgerichts künftig in französischer Sprache verhandelt werden, sind allerdings weiterhin in deutscher Sprache abzufassen.

Mit dem Ordre des Avocats du Barreau de Paris, der École de formation des Barreaux und dem Centre Juridique Franco-Allemand der Universität des Saarlandes ist im Februar 2019 eine Kooperationsvereinbarung im Bereich der Referendarausbildung unterzeichnet worden; 2020 werden erstmal deutsche Rechtsreferendare eine Ausbildungsstation in Paris ableisten und im Gegenzug französische élèves avocats im Saarland ausgebildet.

 

Ziele 2020-2022

  • Institutionalisierung und Vertiefung der Partnerschaft zwischen dem Landgericht Saarbrücken und dem Tribunal de Grande Instance in Sarreguemines im Kontext des cour de commerce.
  • Intensivierung der Kooperation mit dem Ordre des Avocats du Barreau de Paris im Bereich der Referendarausbildung sowie Evaluierung des ersten Austauschdurchgangs.
  • Unterstützung der Ausweitung der Kooperationen des Centre Juridique Franco-Allemand mit frankophonen Universitäten auch außerhalb Frankreichs bei der Entwicklung gemeinsamer Studiengänge (UIT Tunis, Université de Montréal).

© MdJ

Schlüsselinformationen

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Kontaktrichter

dienen als Ansprechpartner für die Partnergerichte in Frankreich und Deutschland

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