
"Pass sanitaire" ab August in Frankreich obligatorisch
Ab Anfang August 2021 muss in Frankreich bei Besuchen in Cafés, Restaurants, Einkaufszentren, Krankenhäusern, Altenheimen, medizinisch-sozialen Einrichtungen sowie bei Reisen in Flugzeugen, Zügen und Bussen bei Fernreisen, ein negativer Test oder ein Impfnachweis vorgelegt werden.
Der "pass sanitaire" ist einer dieser 3 Nachweise:
- vollständige Impfung
- negativer Test weniger als 48h alt
- Nachweis über eine vollständige Genesung von Covid- 19
Ab dem 21. Juli wird ein Impf- beziehungsweise Testnachweis notwendig, um alle Freizeit- und Kulturorte zu besuchen, die mehr als 50 Besucher empfangen (Kinos, Theater, Museen, Freizeitparks etc.)
Ab August müssen auch Gäste von Cafés, Restaurants, Einkaufszentren, Krankenhäusern, Altenheimen, medizinisch-sozialen Einrichtungen sowie Reisende in Flugzeugen, Zügen und Bussen bei Fernreisen einen negativen Test oder einen Impfnachweis vorlegen. Dasselbe gilt für Fernzüge und Fernbusse, die zwischen den Regionen verkehren.
Weitere Orte können dieser Liste später hinzugefügt werden, wenn dies je nach Situation erforderlich ist.
Mehr Informationen finden Sie hier.