
Corona und Einkäufe in Frankreich
Ab dem 15. Dezember 2020 besteht in Frankreich zwischen 6 Uhr und 20 Uhr keine Bescheinigungspflicht mehr. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr besteht allerdings eine strikte Ausgangssperre – ausgenommen davon ist der 24. Dezember 2020.
Ab dem 15. Dezember 2020 besteht in Frankreich zwischen 6 Uhr und 20 Uhr keine Bescheinigungspflicht mehr. Die Reisen nach und innerhalb Frankreichs sind in diesem Zeitfenster wieder ohne Bescheinigung erlaubt.
Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr besteht allerdings eine strikte Ausgangssperre – ausgenommen davon ist der 24. Dezember 2020. Die französische Polizei wird zahlreiche Kontrollen durchführen. Nachstehend finden Sie die neue nächtliche französische Bescheinigung auf Deutsch und auf Französisch, die zwischen 20 Uhr und 6 Uhr in Frankreich mitgeführt werden muss (ansonsten ist mit einem Bußgeld von 135 Euro zu rechnen).
Lebensmittelgeschäfte und sowie die meistens übrigen Geschäfte sind geöffnet.
Restaurants, Bars, Museen, Theater, Kinos, Casinos, Zoos und Stadien bleiben in Frankreich bis zum 7. Januar geschlossen
Am 7. Januar 2021 wird sich die französische Regierung erneut beraten und eventuell neue Entscheidungen treffen.
(gültig seit 15.12.2020)
Alle Infos finden Sie hier.
Uns interessiert: