
Anke Rehlinger wird neue deutsch-französische Kulturbevollmächtigte
Anke Rehlinger, Ministerpräsidentin des Saarlandes, wird neue Bevollmächtigte der Bundesrepublik Deutschland für die deutsch-französischen Bildungs- und Kulturbeziehungen.
Am Mittwoch, den 23. November reiste Ministerpräsidentin Anke Rehlinger zu politischen Gesprächen nach Paris. Im Zentrum der Gespräche standen die Verstärkung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Energiefragen, in der Gesundheitsversorgung und in Finanz-und Wirtschaftsthemen.
Von Paris aus ging es für die Ministerpräsidentin weiter nach Berlin zu der feierlichen Übergabe des Mandats des deutsch-französischen Kulturbevollmächtigten. Das Mandat des Kulturbevollmächtigten geht zum 01. Januar 2023 von dem Ministerpräsidenten Nordrhein-Westfalens, Hendrik Wüst, auf seine Nachfolgerin Anke Rehlinger über. Im Rahmen der Feierlichkeiten zu der Mandatsübergabe in Berlin nahmen neben der Ministerpräsidentin und ihrem Vorgänger auch die französische Kulturministerin Rima Abdul Malak teil.
Ministerpräsidentin Anke Rehlinger äußerte sich wie folgt über ihr neues Amt: „Ich freue mich sehr, dieses wichtige Amt übernehmen zu dürfen. Ich stütze mich dabei auch auf die Leistungen meiner Vorgängerinnen und Vorgänger - mein herzlicher Dank gilt daher Armin Laschet und Hendrik Wüst. Sie sind im Herzen Europäer und bringen das in ihrem Schaffen zum Ausdruck. Das Saarland ist prädestiniert, zum deutsch-französischen Zusammenhalt beizutragen. In unserer Geschichte waren wir schon französisch - im Herzen sind wir es heute noch. Wo einst von Krieg zu Krieg die Schützengräben immer tiefer wurden, vertiefen wir heute die deutsch-französischen Beziehungen. Dazu gehört auch, die Begeisterung für die Sprache der Nachbarn zu wecken und insbesondere, sie zu pflegen. [...] Wir müssen ein Bewusstsein für die Größe der Aufgaben entwickeln, die vor uns liegen. Aber ich wünsche mir auch das notwendige Selbstbewusstsein, sie gemeinsam zu bewältigen. Sie werden uns gelingen, wenn Europa einig bleibt und Deutschland und Frankreich Seite an Seite stehen.“
Zu den zentralen Aufgaben Anke Rehlingers als Kulturbevollmächtigte wird die Strategie zur Förderung der Partnersprache gehören, welche auf den Vertrag von Aachen zurückgeht. Der Vertrag von Aachen, welcher an den Elysée-Vertrag anknüpft, sieht vor, dass beispielsweise die Zahl von Schülerinnen und Schülern, die Französisch lernen, erhöht werden soll. Die neue Kulturbevollmächtigte betont die Bedeutsamkeit dieser Aufgabe: „Die Zweisprachigkeit in Deutschland und Frankreich voranzubringen und zu verstetigen, ist mir daher ein wichtiges Anliegen meiner Aufgabe. Wenn es an einigen Stellen hakt, dann kann die Rolle der Bevollmächtigten das Scharnier für die deutsch-französischen Beziehungen sein. Das ist auch mein Anspruch an dieses Amt.“
Warum gibt es einen Kulturbevollmächtigten oder eine Kulturbevollmächtigte und welche sind seine oder ihre Aufgaben?
In der Bundesrepublik liegen Themen wie Bildung und Kultur bei den Bundesländern. Auf Bundesebene gibt keinen „Kulturminister“. In einer Bund-Länder-Vereinbarung 1963 wurde deshalb die Bestellung eines „Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrags über die deutsch-französische Zusammenarbeit“ vereinbart. Die französische Regierung hat durch diese Bestellung einen direkten Ansprechpartner für die Themen Bildung und Kultur.
Der oder die deutsch-französische Kulturbevollmächtigte wird aus dem Kreis der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder gewählt. Dieser oder diese soll die Interessen des Bundes sowie der 16 deutschen Bundesländer in bildungspolitischen, kulturellen und Medienangelegenheiten gegenüber Frankreich vertreten.