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Corona

Aktuelle Corona-Maßnahmen in Frankreich

Frankreich ist kein Risikogebiet mehr

Ein Überblick über die aktuellen Corona-Maßnahmen in unserem Nachbarland. 

Laut Robert-Koch-Institut wird Frankreich nicht mehr als Risikogebiet betrachtet. Deshalb enfällt die bisherige Anmeldepflicht sowie Testpflicht bei der Einreise oder Rückreise nach Deutschland. Ausgenommen davon sind Einreisen mit dem Flugzeug. Bei Ankunft mit dem Flugzeug muss ein negativer Coronatest vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist oder belegt werden, dass man entweder vollständig geimpft oder genesen ist.

Auch Frankreich befreit BerufspendlerInnen von der Testpflicht. Auch für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden in einem Umkreis von 30 km zur deutsch-französischen Grenze benötigt man keinen Test mehr, auch nicht für privat veranlasste Fahrten. Ansonsten bleibt jedoch die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses, das weniger als 72 Stunden alt ist, verpflichtend: Also für alle Fahrten weiter als 30 km von der deutsch-französischen Grenze oder länger als 24 Stunden. (Bei Kontrollen durch französische Ordnungskräfte zählt demnach aus Gründen der besseren Durchführbarkeit die Entfernung von der deutsch-französischen Grenze, aber nicht die Entfernung vom persönlichen Wohnort in Deutschland.)

Ab dem 9. Juni genügt dazu auch ein Antigen-Schnelltest.

Hotel- und Gastgewerbe: Hotels und Campingplätze sind geöffnet. Hotels dürfen auch ihre Übernachtungsgäste wieder im betriebseigenen Restaurant bewirten, aber keine Kunden von außen empfangen. Im ganzen Land ist die Außengastronomie wieder geöffnet, mit begrenzter Kapazität und maximal sechs Gästen pro Tisch. Auch die Innenräume der Restaurants dürfen mit einer Auslastung von 50 Prozent öffnen. Für einen Restaurantbesuch wird kein Test benötigt, aber die Kunden müssen ihre Telefonnummer hinterlassen oder einen QR-Code scannen, um im Falle einer Infektion benachrichtigt zu werden.

Einkaufen und Shoppen: Alle Geschäfte sind wieder geöffnet. Als Regel gelten acht Quadratmeter Fläche pro Kunde. Neben Wochenmärkten dürfen jetzt auch wieder Flohmärkte stattfinden.

Kultur und Freizeit: Zoos und Tierparks sind geöffnet. Es gibt keine Test- aber eine Maskenpflicht. Kulturorte wie Museen, Gedenkstätten, Kinos und Theater sind mit eingeschränkter Auslastung geöffnet. In den Innenräumen gilt die Maskenpflicht. Kommen an einem Ort mehr als 1000 Menschen zusammen, wird der sogenannte „pass sanitaire“ (Nachweis über Covid-Impfung, Genesung oder negativen Test) für den Zugang zum Beispiel zum Konzert oder zur Messe verlangt – ansonsten gilt bislang nirgendwo eine Testpflicht. 

Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen: Die Ausgangssperre zwischen 23 und sechs Uhr ist seit dem 20. Juni aufgehoben. Ebenso aufgehoben wurde die Maskenpflicht unter freiem Himmel. Seit dem 17. Juni muss die Maske draußen nur noch in bestimmten Situationen getragen werden, wo sich die Abstansregeln nicht immer einhalten lassen, wie zum Beispiel in Warteschlangen oder auf dem Wochenmarkt.

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/blickzumnachbarn/frankreich-diese-corona-regeln-gelten-fuer-gastronomie-und-shoppen_aid-58608273
https://www.saarland.de/DE/portale/corona/faq/haeufigste-fragen/reisen-grenzverkehr/reisen-grenzverkehr_node.html

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